Sachverständige Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Die Frage nach dem Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks entsteht in den unterschiedlichsten Lebenssituationen.
  • Im Zusammenhang von Verkauf oder Kauf einer Immobilie
  • Finanzierung/Umschuldung
  • Erbschaft/Höhe der Erbschaftssteuer
  • Schenkung/Höhe der Schenkungssteuer
  • Rechtsstreitigkeiten
  • Ehevertrag
  • Zugewinnausgleich im Rahmen einer Scheidung
  • Zwangsversteigerungsverfahren
  • Klärung des eigenen Finanzstatus

Dienstbarkeiten (Rechte und Lasten)

  • Wegerechte
  • Baulasten
  • Umlegungsverfahren
  • Überbauung
  • Wohnrecht
  • Nießrecht
  • Erbbaurecht
  • Mieter
  • Städtebauliche Maßnahmen (Sanierung, Enteignung)
  • Erbbau
Dies ist nur ein Auszug für mögliche Gründe eine sachverständige Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken in Auftrag zu geben.
An der Mühle 7 50935 Köln-Lindenthal Telefon: 0221 – 94 38 52 70 Mobil: 0170 - 34 50 90 7 Impressum Datenschutzerklärung